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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Nutzung der Services der neomatt GmbH und insbesondere der Plattform vrdoro müssen Sie diesen Bedingungen zustimmen. Der damit begründete Vertrag besteht zwischen Ihnen, nachfolgend Kunde genannt, und der neomatt GmbH, Martin-Kremmer-Str. 12, 45327 Essen, nachfolgend Anbieter genannt.

Dieser Vertrag richtet sich an gewerbliche Kunden, welche die Services gewerblich oder (insbesondere bei vrdoro-college) als Bildungseinrichtung nutzen. Für die Nutzer gelten gesonderte Nutzungsbedingungen, denen die Nutzer mit der Nutzung der Plattform zustimmen.

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software vom Anbieter an gewerblich tätige Kunden.
  2. Der Anbieter stellt dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages die Nutzung der Services und insbesondere der Software vrdoro.com zu eigenen Zwecken zur Verfügung.
  3. Zugriff und Nutzung der auf Servern des Anbieters gespeicherter Software erfolgen über eine Internetverbindung durch die Verwendung eines Internet-Browsers. Die Plattform ist über folgende Webseite erreichbar: https://vrdoro.com/.
  4. Die Nutzungsmöglichkeiten variieren abhängig von den Lizenzen, welche Sie als Kunde gewählt haben. Sie entsprechen dem Lizenz-Plan für das gewählte Produkt. Der Anbieter behält sich vor, nicht explizit im Plan zugesicherte Funktionen zu ändern oder zu deaktivieren.
  5. Der Anbieter bietet dem Kunden die Software stets in der aktuellsten Version an.
  6. Die Aktualisierung der Software erfolgt regelmäßig ca. einmal pro Woche. Dabei kann es zu kurzen Ausfallzeiten kommen. In der Regel findet die Aktualisierung der Software in der Zeit von 0:00-4:00 Uhr statt.
  7. Während des Aktualisierungsvorgangs wird der Anbieter von seiner Vertragspflicht aus § 1 Abs. 2 dieses Vertrages befreit

§ 2 Beginn und Laufzeit des Nutzungsverhältnisses

  1. Dieser Vertrag tritt mit der Anmeldung des Kunden an der Plattform in Kraft oder, bei vereinbarten Lizenz-Abonnement, mit der erfolgreichen Abo-Zahlung der Lizenz durch den Nutzer. Er endet bei der Löschung der Kundendaten durch den Nutzer oder beim Ausschluss des Kunden von der Nutzung der Plattform. Bei einer Abo-Zahlung endet der Vertrag mit Ablauf der Lizenz. Das Abo verlängert sich um die vorher vereinbarte Abo-Länge, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen vor Ablauf des Abos gekündigt wird.
  2. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die außerordentliche Kündigung ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn wesentliche Bedingungen des Vertrags nicht eingehalten werden oder ein objektiv begründeter Vertrauensverlust zum Vertragspartner eingetreten ist, d.h. die Fortsetzung des Vertrags bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin oder dem befristeten Vertragsende nicht zumutbar ist. Folgende Umstände begründen auch einen wichtigen Grund: Bleibt der Kunde die Lizenzgebühr schuldig (Zahlungsverzug des Kunden), dann ist der Anbieter berechtigt, den Kunden nach einmalig erfolgter Mahnung von der Nutzung der Plattform auszuschließen. Der Kunde hat dann sofort die Nutzung der Software von den eigenen Webseiten aus oder durch die Weitergabe von Links auf die Services zu unterlassen.
  3. Eine wirksame Kündigung bedarf stets der Schriftform.

§ 3 Vergütung

  1. Im Gegenzug zu den Leistungen des Anbieters hat der Kunde die seinem gebuchtem Zahlungsplan entsprechende Vergütung zu leisten.
  2. Die Vergütung erfolgt unabhängig vom genutzten Volumen, sofern im Zahlungsplan nichts anderes vermerkt ist.
  3. Alle Kosten sind vom Kunden innerhalb von spätestens 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung vollständig zu begleichen, sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben wird.
  4. Eine Rückzahlung der Vergütung auch bei Kündigung oder nicht-Nutzung der Services vor dem Ende der vereinbarten Nutzungsdauer ist nicht möglich.
  5. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4 Verfügbarkeit der Software

  1. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass er keine 100%ige Verfügbarkeit der Software garantieren kann, wenn Einschränkungen oder Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters stehen. Der Anbieter kann auch außerhalb der Fälle des § 1 Abs. 6 und 7 dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden für einen bestimmten Zeitraum von seiner Leistungspflicht befreit werden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich (per Brief, E-Mail oder Ticket-System) darüber zu unterrichten, sobald die Software nicht verfügbar ist.

§ 5 Nutzungsrecht des Kunden, Zugriffsberechtigung

  1. Der Kunde erhält an der Software ein auf die Laufzeit des vorliegenden Vertrages beschränktes Nutzungsrecht.
  2. Es erfolgt keine körperliche Überlassung der Software. Die Software bleibt jederzeit auf dem Server des Anbieters.
  3. Die Nutzung der Software wird dem registrierten Kunden bzw. Nutzern des Kunden gestattet.
  4. Die Nutzer erhalten eine Zugriffsberechtigung ohne Registrierung und Anmeldung. Für den Kunden tätige Mitarbeiter registrieren sich und erhalten einen Benutzernamen und ein Passwort. Benutzername und Passwort können vom jeweiligen Nutzer geändert werden, wobei die in der Software hinterlegten Regeln zur Erstellung des Passworts zu beachten sind. Angelegte Konten sind an die Person gebunden, die sich registriert hat und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.

§ 6 Schulung

Der Anbieter bietet dem Kunden bei Bedarf Einweisungen oder Schulungen an. Diese können vom Anbieter unentgeltlich oder gegen Bezahlung angeboten werden.

§ 7 Support

Der Anbieter stellt dem Kunden zur Beseitigung von technischen Störungen und Behebung von Fehlern, die im Rahmen der Nutzung der Software aufkommen, einen Kundendienst zur Verfügung. Der Kontaktweg ist vom gewähltem Lizenzplan abhängig. Er kann per E-Mail, über das Ticket-System oder telefonisch erfolgen. Der telefonische Kundendienst des Anbieters ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr erreichbar.

§ 8 Mängelansprüche und Schlichtung

  1. Der Anbieter haftet für Mängel der Vertragsleistungen.
  2. Ansprüche nach § 536a BGB, insbesondere die verschuldensunabhängige Garantiehaftung und das Selbstvornahmerecht betreffend, sind ausgeschlossen.
  3. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich (per Brief oder per E-Mail) von aufgetretenen Mängeln zu unterrichten. Ein Mangel besteht nicht, sofern er auf die Verwendung eines spezifischen Endgeräts zurückzuführen ist, wenn dieses Endgerät in Kombination mit der verwendeten Browser-Software von weniger als 3 % aller Nutzer verwendet wird.

§ 9 Haftung

  1. Die Vertragsparteien haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Der Anbieter haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten). Dabei handelt es sich um solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag so wesentlich prägt, als dass deren Verletzung eine Gefährdung der Erreichung des Vertragszwecks darstellt, und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Soweit die Kardinalspflichten fahrlässig verletzt wurden, ist der Schadensersatzanspruch des Kunden begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  3. Der Anbieter haftet außerdem gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden entstanden sind.
  4. Der Anbieter haftet für Schäden seiner Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

  1. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Kunden- und oder Plattformdaten, wenn der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Kundendaten wiederhergestellt werden können.
  2. Die Plattformdaten werden vom Anbieter täglich gesichert. Im Falle eines Datenverlustes können diese mit dem Stand der letzten technisch verfügbaren Sicherung vom Anbieter wieder hergestellt werden. Für die seit der Sicherung erfassten Daten des Kunden ist dieser selbst verantwortlich.
  3. Der Kunde ist allein verantwortlich für seine in die Plattform selbst eingebrachten Daten. Er sichert diese Daten eigenverantwortlich. Den Aufwand für die Wiederherstellung von egal aus welchem Grund verloren gegangener Daten leistet der Kunde selbst.

§ 11 Datenspeicherung, Datenschutz

  1. Beide Vertragspartner sind dazu verpflichtet, zum Schutz personenbezogener Daten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), einzuhalten.
  2. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die durch die Nutzung der Software entstehenden Daten auf dem vom Anbieter verantworteten Server zur Erfüllung seiner Vertragspflichten zu speichern und diese für die Datensicherung auf einem Backup-Server (Cloud) zu vervielfältigen, sofern dies zum Zweck der Vertragserfüllung erforderlich ist.
  3. Bei Beauftragung aller Leistungen gelten diese Auftragsverarbeitungsbestimmungen.

§ 12 Herausgabe und Löschung von Daten

  1. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Anbieter sämtliche Daten, Unterlagen und Datenträger des Kunden, die der Anbieter im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten hat, an den Kunden zurückzugeben, indem ihm diese ausgehändigt bzw. zum Download bereitgestellt werden.
  2. Der Anbieter hat innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche gespeicherte Daten des Kunden auf dem eigenen Server vollständig zu löschen.

§ 13 Geheimhaltung, Vertraulichkeit

  1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen. Liegt keine solche Zustimmung oder Offenlegung vor, sind die bekannt gewordenen Informationen nur zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.
  2. Der Kunde ist insbesondere zur Geheimhaltung hinsichtlich aller Inhalte der Software verpflichtet. Der Kunde darf die Zugriffsdaten (Benutzernamen und Passwörter) nicht an Dritte weitergeben.
  3. Keine vertraulichen Informationen im Sinne des § 13 Abs. 1 dieses Vertrages sind Folgende:
    • Informationen, die der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren.
    • Informationen, die allgemein bekannt sind.
    • Informationen, die der anderen Partei von einem Dritten offenbart wurden, ohne dass dieser dadurch eine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat.
  4. Die Verpflichtungen aus diesem Paragraphen sind auch auf den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses anzuwenden.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Anderweitigen Geschäftsbedingungen des Anbieters, des Kunden oder Dritter wird hier hiermit ausdrücklich widersprochen.
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.
  5. Anhänge zu diesem Vertrag sind Bestandteil dieses Vertrags.
  6. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich die deutsche Fassung bei Streitigkeiten.
  7. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
  8. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer zu Mühlheim/Essen unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.